Adressänderung bei diversen Ämtern und Anbietern

Nicht vergessen: Nach dem Umzug ummelden!

Sobald Sie Ihren Umzug erfolgreich bewältigt haben und in Ihrem neuen Zuhause angekommen sind, dürfen Sie die Adressänderung bei diversen Ämtern und Anbietern nicht vergessen. Sämtliche Dokumente für Sie und Ihre Mitbewohner sollten schnellstmöglich auf einen aktuellen Stand gebracht werden, damit Sie beispielsweise keine Probleme mit den Behörden bekommen. Wir sagen Ihnen woran unbedingt gedacht werden sollte.

Unabhängig davon, ob Sie nur ein paar Straßen weiter oder in eine andere Stadt umziehen, sollten Sie nicht vergessen, den Behörden, Unternehmen und verschiedenen Institutionen Ihre neue Adresse zu melden. Dabei gibt es bestimmte Fristen, die es zu beachten gilt, damit keine unnötigen Kosten auf Sie zukommen.

1. Ummeldung Einwohnermeldeamt

Das Einwohnermeldeamt oder auch Bürgeramt sollte als erstes aufgesucht werden, wenn Sie einen Wohnsitzwechsel vorgenommen haben. Je nach Städteverordnung sind die Fristen für die An-, Ab- oder Ummeldung unterschiedlich.
In München müssen Sie Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen melden. Denken Sie unbedingt daran, dass für die An-, Ab- oder Ummeldung ein gültiger Personalausweis, der Mietvertrag oder Kaufvertrag und die Wohnungsgeberbestätigung mitzubringen sind. Für die Adressänderung der Ausweisdokumente fallen keine Gebühren an. Auf der Webseite der Stadt München erhalten Sie alle notwendigen Formulare, die Sie für die Meldung eines neuen Wohnsitzes benötigen: Wohnsitz anmelden/ ummelden München.

2. Ummeldung Finanzamt

Grundsätzlich ist nach einem Umzug das Ummelden beim Finanzamt nur erforderlich, wenn sich der Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes ändert. In diesem Fall müssen Sie Ihr bisheriges Finanzamt, am besten unter Angabe der Steuernummer, schriftlich über die Adressänderung informieren.
Wenn Sie innerhalb einer Zuständigkeit umziehen, erfährt das Finanzamt mit der nächsten Steuererklärung von der neuen Adresse.
Wenn Sie sich unsicher sind, setzen Sie sich am besten direkt mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung. Für den Bereich München erhalten Sie alle wichtigen Informationen hier.

3. Ummeldung Agentur für Arbeit

Wenn Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit beziehen, müssen Sie auch hier an die Ummeldung denken, damit Sie Ihre Bezüge weiterhin rechtzeitig erhalten. Diese sollte möglichst eine Woche vor dem Umzug vorgenommen werden. Sie können Ihre neue Adresse ganz einfach über dieses Online-Formular (Veränderungsmitteilungen) übermitteln. Anschließend wird Ihre Akte dann automatisch an die zuständige Stelle weitergeleitet.

4. Ummeldung Fahrzeugpapiere und Auto

Auch die Fahrzeugpapiere und ggf. die Kennzeichen von Fahrzeugen müssen aktualisiert werden, wenn Sie umgezogen sind. Wenn der Umzug innerhalb der gleichen Stadt erfolgt, muss die Änderung Ihrer Anschrift der KFZ-Zulassungsbehörde mitgeteilt werden. Die Mitteilung der Änderung ist persönlich oder durch eine spezielle Vollmacht bei der KFZ-Zulassungsbehörde oder einem Bürgeramt möglich. Für München finden Sie alle wichtigen Informationen hier. Wenn Sie nicht innerhalb eines Ortes umziehen, müssen Sie neben der Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I auch das Auto ummelden und neue Nummernschilder beantragen. Den Antrag können Sie meist online bei der zuständigen KFZ-Zulassungsbehörde stellen. Wenn Sie nach München umziehen, erhalten sie alle Informationen zur Autoummeldung hier.

Ummeldung Banken, Sparkassen und Kreditkarteninstitute

Auch die Ummeldung bei Banken, Sparkassen und Kreditkarteninstituten darf bei einem Umzug nicht außer Acht gelassen werden. Ihre Daten sollten immer korrekt hinterlegt sein, um betrügerische Absichten Dritter zu unterbinden und um sicherzustellen, dass wichtige und vertrauliche Briefe an die korrekte Adresse übersendet werden. Wenn Sie in eine andere Stadt umziehen, bietet es sich in den meisten Fällen auch gleichzeitig an das Konto mit umziehen zu lassen. Somit wird der administrative Aufwand für Sie möglichst gering gehalten und Sie erhalten einen neuen Berater direkt vor Ort. Besprechen Sie Ihr Umzugsvorhaben optimalerweise mit Ihrem jeweiligen Kundenbetreuer.

Ummeldung Rundfunkbeitrag

Vergessen Sie auch nicht, sich bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, der Nachfolgebehörde der GEZ, umzumelden. Die Änderung der Adresse können Sie bequem mithilfe des Online-Formulars vornehmen. Achten Sie dabei auch darauf, dass Sie nicht doppelt zahlen, falls Sie mit Freunden oder einem Lebenspartner zusammen ziehen. Denn der Beitrag gilt je Wohnung und nicht Person. Auf der Homepage des Beitragsservices finden Sie alle Informationen über die wichtigsten Regelungen zum Rundfunkbeitrag und auch zu den verschiedenen Möglichkeiten der Beitragsbefreiung.

Ummeldung Versorgungsbetriebe

Besonders die Ab- und Ummeldung bei Ihren verschiedenen Versorgungsdienstleistern ist enorm wichtig. Dazu zählen Anbieter für Gas, Wasser, Strom, Fernwärme und eventuell auch für die Müllabfuhr, wenn diese nicht in der Miete berechnet werden. Wenn der Wohnungsumzug innerhalb des Zuständigkeitsbereiches erfolgt, ist dies meist problemlos. Ansonsten müssen die geltenden Kündigungsfristen der bisherigen Versorger beachtet sowie neue Anbieter frühzeitig informiert und ein Vertrag abgeschlossen werden.

Ummeldung Telefon und Internet

Auch der Telefon- und Internetanschluss muss umgemeldet werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt und Ihnen der tariflich vereinbarte Service in Ihrem neuen Zuhause ab dem Einzug zur Verfügung steht. Treten Sie dazu direkt mit den Servicestellen Ihrer Anbieter in Verbindung. Wenn Ihr bisheriger Dienstleister am neuen Wohnort nicht verfügbar ist, sind Sie in der Regel auch nicht an die volle Vertragslaufzeit gebunden. In diesem Zuge lohnt sich oftmals der Vergleich mit anderen Anbietern, um zukünftig Kosten einzusparen. Auch Ihr Mobilfunkanbieter sollte über die neue Adresse informiert werden.

Ummeldung allgemein

Neben den bisher aufgeführten Punkten gibt es noch eine ganze Menge weiterer Stellen, die über Ihre neue Adresse informiert werden sollten. Denken Sie zum Beispiel auch an den Arbeitgeber/Ausbildungsbetrieb, die Krankenkasse und Rentenversicherung sowie alle Privat-Versicherungen, Vereine und Vertragspartner. Falls Sie Kinder haben, vergessen Sie nicht auch den Kindergarten und die Schule in Kenntnis zu setzen, damit Sie in Notfällen erreichbar sind!

Fazit

Am besten Sie richten sich vorübergehend einen Nachsendeauftrag bei der Post ein, damit keine Post verloren geht, die für Sie bestimmt war. So erhalten Sie gleichzeitig auch einen Überblick, wen Sie vielleicht vergessen haben zu informieren. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen die anstehenden Anmeldungen nach dem Wohnungswechsel sorgfältig zu planen. Machen Sie sich eine Ummelde-Checkliste, damit Sie auch wirklich keinen vergessen.

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