HWK-München gibt Tipps für den Schutz von Erfindungen per Patent

Die Handwerkskammer München hielt am 23. Oktober eine kostenlose Informationsveranstaltung zum Thema “Patente, Gebrauchsmuster und Marken” ab. Referenten von unterschiedlichen Einrichtungen gaben den interessierten Zuhörern nützliche Tipps.

Etwas Bahnbrechendes zu erfinden, das jeder braucht und das es noch nicht gibt - davon hat wohl jeder schon einmal geträumt. Beispiele dafür, dass eine kleine Erfindung schon zu lebenslangem Reichtum führen kann, gibt es genügend. Man denke nur an Elias Howe, der den Reißverschluss erfand und innerhalb weniger Jahre ein beachtliches Vermögen ansammelte. Ganz so einfach ist es dann leider doch nicht, denn allein durch die Erfindung wird man nicht reich. Nach dem erfolgreichen Erfinden stellt sich nämlich schon bald die Frage, wie man denn verhindern kann, dass gleich der Nächstbeste um die Ecke kommt und die Erfindung nachmacht.

Patent- und Markenrecht schützen den Erfinder vor Nachahmern

Wer etwas erfunden hat, kann eine Patentanmeldung beim Patentamt einreichen und damit sicherstellen, dass diese Idee von niemandem mehr unter eigenem Namen veröffentlicht werden kann. Dieser Schritt ist sehr wichtig, denn prinzipiell gilt die Nachahmungsfreiheit. Das bedeutet, solange eine Idee nicht patentiert ist, kann jeder zum Patentamt gehen und sie auf seinen Namen eintragen lassen. Ähnlich war es tatsächlich auch beim Reißverschluss. Die Erfindung stammte nicht allein von Elias Howe, sondern war eine Gemeinschaftsproduktion mehrerer Erfinder. Letztlich war es aber Howe, der den Reißverschluss auf seinen Namen patentieren ließ. An solchen Beispielen wird schnell deutlich, wie wichtig der gesetzliche Schutz von Ideen sein kann.

Schutz für Ideen, Erfindungen und Marken

Es sind auch nicht bloß Erfindungen, die gesetzlich geschützt werden. Auch Marken und Gebrauchsmuster kann man auf seinen Namen eintragen lassen. Während wohl jeder ungefähr weiß, was eine Marke ist, kennen den Begriff des Gebrauchsmusters nur wenige. Ein Gebrauchsmuster kann statt einem Patent für eine Erfindung erteilt werden. Es steht nach seinem Schutzgrad eine Stufe unter dem Patent und umfasst die Registrierung der Erfindung auf den Namen des Erfinders. In einigen Bundesländern gibt es allerdings kein Gebrauchsmustergesetz. Wer etwas erfunden hat und das Ergebnis umfassend schützen will, sollte dies also besser nach dem Patentrecht machen.

HWK-München veranstaltet kostenlosen Informationsabend

Wie dies häufig der Fall ist, sind die genauen Bestimmungen zum Patent- und Markenrecht äußerst kompliziert und teilweise unverständlich. Die Handelskammer München veranstaltete daher Mitte des letzten Monats einen Informationstag zum Thema "Patente, Gebrauchsmuster und Marken". Vertreter mehrerer bekannter Institutionen wurden als Referenten eingeladen und erklärten unter anderem, wie ein Patent angemeldet werden muss. Die Veranstaltung gab auch Aufschluss darüber, wie man als Laie ermitteln kann, ob für eine bestimmte Idee bereits ein Patentschutz gewährt wird. Die Experten verrieten zudem hilfreiche Tipps, welche Förderungsmöglichkeiten sich für einen "Erfinder" anbieten und wie man ein geschütztes Produkt möglichst effektiv vermarkten kann.

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