Restalkohol: Eine oft unterschĂ€tzte Gefahr im Straßenverkehr

Bald geht sie los, die Karnevalszeit. So manch einer wird dies zum Anlass nehmen, mal wieder auszugehen und mit Freunden ein paar Bier zu trinken. Dass Autofahren im berauschten Zustand gefĂ€hrlich und verboten ist, weiß jeder. Doch auch die Gefahr, die vom Restalkoholgehalt im Blut am nĂ€chsten Morgen ausgeht, darf nicht unterschĂ€tzt werden.

Karneval – eine Zeit des Feierns und der Fröhlichkeit. Auch das ein oder andere Bier wird jetzt gern gehoben. FĂŒr viele ist die Karnevalszeit die schönste Zeit des Jahres, deswegen darf es gern auch mal feuchtfröhlich zugehen. Dass das Auto im beschwipsten Zustand besser stehen bleiben sollte, weiß jeder. Stattdessen wird auf Bus, Bahn oder Taxi ausgewichen. WĂ€hrend sich am Abend der Feier noch die meisten brav an diese Regel halten, sieht es am nĂ€chsten Morgen schon ganz anders aus. Denn was vielen nicht so bewusst ist: Auch nach mehreren Stunden befindet sich noch ein Restalkohol-Anteil im Blut. Auch am nĂ€chsten Morgen ist die FahrtĂŒchtigkeit daher noch nicht ohne Weiteres wiederhergestellt. Wer trotzdem Auto fĂ€hrt, gefĂ€hrdet nicht nur den Straßenverkehr, sondern riskiert zudem rechtliche Konsequenzen.

Auch am Morgen danach sollte das Auto stehen bleiben

"Nach ein paar Stunden Schlaf und einer ausgiebigen Dusche bin ich wieder nĂŒchtern" – das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Denn auch im Schlaf braucht der Körper rund eine Stunde, um 0,1 Promille abzubauen. Je nach Alkoholpegel braucht man da schon eine ganze Menge Schlaf, um wieder nĂŒchtern zu werden. Abgesehen davon, dass ein noch berauschter Autofahrer eine Gefahr fĂŒr den Straßenverkehr darstellt, sind auch die rechtlichen Folgen nicht zu unterschĂ€tzen. Wer mit 0,3 Promille wegen einer unsicheren Fahrweise auffĂ€llt, der muss mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Ab 0,5 Promille gibt es zusĂ€tzlich zum FĂŒhrerscheinentzug noch ein betrĂ€chtliches Bußgeld und vier Punkte in Flensburg. Es lohnt sich also das Auto auch am Tag danach noch einmal stehen zu lassen. Um sich sicher zu sein, sollte ab einem Pegel von 0,15 Promille auf die Öffentlichen ausgewichen werden.

Dabei sollte auch jedem klar sein: Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Pro Jahr werden in Deutschland circa 45.000 UnfĂ€lle gezĂ€hlt, die durch alkoholisierte Fahrer verschuldet werden. Jeder zehnte Verkehrstote stirbt bei einem Unfall, der alkoholbedingt verursacht wurde. Diese Zahlen sprechen fĂŒr sich. Alkohol hat auf jeden Menschen ein andere Wirkung. Auch schon nach einem Drink verzerrt sich die Wahrnehmung und die eigenen FĂ€higkeiten werden leicht ĂŒberschĂ€tzt.

Experten fordern auch fĂŒr Radfahrer eine niedrigere Promillegrenze

Auch fĂŒr Radfahrer fordern Politiker und Rechtsexperten inzwischen niedrigere Promillegrenzen. Bis zu 1,6 Promille dĂŒrfen Radler bisher noch aufweisen, bevor ĂŒberhaupt mit rechtlichen Konsequenzen gerechnet werden muss. Beim Radfahren gibt es nĂ€mlich keinen Gefahrengrenzwert, also einen Wert, ab dessen Überschreitung man noch nicht geahndet wird, jedoch bei einer auffĂ€lligen Fahrweise zur Zahlung eines Bußgelds verdonnert werden kann. Diese enorm unterschiedliche Behandlung von Rad- und Autofahrern sei nicht objektiv zu rechtfertigen. Studien zufolge kann schon ab 0,3 Promille die Entfernung und Geschwindigkeit eines Autos nicht mehr sicher eingeschĂ€tzt werden. Ab 0,5 Promille nimmt die SehfĂ€higkeit ab, und ab 0,8 Promille ist die Reaktionsschnelligkeit erheblich eingeschrĂ€nkt.

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