Was muss ich bei einem berufsbedingten Umzug in München beachten?

Menschen ziehen in ihrem Leben mehrmals um, durchschnittlich fünf Mal. Dabei kann ein Ortswechsel aus den unterschiedlichsten Gründen anfallen: das Studium in einer anderen Stadt, die gemeinsame Wohnung mit dem Partner oder aber auch ein Jobwechsel. Eines haben allerdings fast alle Umzüge gemein: Sie gehen ganz schön ins Geld.

Es gibt allerdings ein paar kleine Tipps, mit denen Sie geschickt Umzugskosten sparen können. So gibt es zum Beispiel die Möglichkeit bestimmte Umzugskosten von der Steuer absetzen zu lassen oder bei der Maklercourtage, dem Verpackungsmaterial oder der Renovierung zu sparen. Umzug München verrät Ihnen hier wertvolle Tricks:

Ausgaben für Umzug als Werbungskosten absetzen

Wer aus berufsbedingten Gründen den Wohnort wechselt, kann unter bestimmten Voraussetzungen die dafür anfallenden Ausgaben als Werbungskosten von der Steuer absetzen lassen. Ein berufsbedingter Wohnortwechsel liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer umzieht, um in einem anderen Ortskreis eine Stelle anzunehmen. Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung ist allerdings, dass der Arbeitnehmer durch den Umzug täglich mindestens eine Stunde Fahrtweg spart. Dabei kommt es allein auf die zeitliche Komponente an und nicht auf die Distanz. Wer einige Zeit im Ausland gelebt hat und dann wieder nach Deutschland zieht, um hier eine neue Stelle anzunehmen, kann dies auch absetzen lassen. In Ausnahmefällen kann auch mal ein Umzug aufgrund besserer Arbeitsbedingungen als berufsbedingter Wohnortwechsel gewertet werden. Dies lässt das Finanzamt aber nur in sehr wenigen Fällen zu. Zudem gilt es auch als berufsbedingter Umzug, wenn das Unternehmen selbst den Sitz wechselt und dies einen Umzug des Arbeitnehmers nach sich zieht.

Erstattung gegen Beleg oder aufgrund einer Pauschale

Um die Kosten tatsächlich einzusparen, ist es erforderlich, dass Sie alle wichtigen Belege aufbewahren. Einige Posten werden dagegen mit einer Pauschale abgegolten, da diese direkt von dem zu versteuernden Arbeitseinkommen abgezogen werden. Die Pauschale erfasst dabei Ausgaben für die Renovierung der alten Wohnung, das fachgerechte Montieren von Beleuchtung und Anpassen von Vorhängen, den fachgerechten Einbau von Küchen und Elektronik sowie die Änderung des Telefonanschlusses und die Ummeldung Ihres PKWs.

Andere Ausgaben, die sie absetzen können, sind unter anderem doppelte Mietzahlungen und Mietausfall bis zu einem Zeitraum von sechs Monaten, Transportkosten oder Zahlungen für Reparaturen, die aufgrund von Transportschäden anfielen.

Für Familien, die berufsbedingt in ein anderes Bundesland umziehen, ist es zudem interessant zu wissen, dass gegebenenfalls anfallende Nachhilfekosten für schulpflichtige Kinder auch vom Finanzamt übernommen werden können, wenn dies erforderlich ist für das Aufholen des Unterrichtsstoffs.

Sparen beim Umzug aus privaten Gründen

Bei einem Umzug aus privaten Gründen kann meist leider nicht von steuerlichen Privilegien profitiert werden, außer Sie engagieren ein professionelles Umzugsunternehmen. Wer sich die Hilfe von Experten wie den fachkundigen Mitarbeitern von Umzug München holt, kann 20% der Kosten steuerlich absetzen. Erfolgt der Umzug notwendigerweise aufgrund einer Behinderung oder Krankheit, können die Unkosten unter Umständen zudem als außergewöhnliche Härte geltend gemacht werden.

Allgemein gilt, wer sich im Voraus etwas Gedanken macht und die Angebote der verschiedenen Unternehmen vergleicht, muss kein Vermögen für seinen Umzug ausgeben. Zum Beispiel kann bei der Wohnungssuche darauf geachtet werden, dass keine Maklercourtage anfällt. Suchen Sie zudem nach günstigen Angeboten von Umzugsspeditionen. Umzug München hat einige unschlagbare Angebote für Sie! Seien Sie außerdem achtsam bei Schönheitsreparaturen. Bevor Sie diese in Ihrer alten Wohnung übernehmen, überprüfen Sie die gesetzliche Lage. Denn nicht alle Reparaturen, die ein Vermieter Ihnen vorschreibt, müssen Sie auch tatsächlich übernehmen.

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