Umzugsabsperrungen München

Halte- und Parkverbotszonen für Umzüge

Sparen Sie sich Zeit und Bürokratie – wir übernehmen die Organisation von Absperrungen am Tag des Umzugs.

Umzugsservice München Absperrungen

Planung und Durchführung

Wir fertigen vor Ort einen genauen Plan an, in dem die Halteverbotszone beziehungsweise Umzugsabsperrung genau gekennzeichnet ist. Danach wird eine Genehmigung des Kreisverwaltungsrates (KVR) eingeholt, um die Halteverbotszone zu beantragen.

Umzugsservice München Vertrauen

Vertrauen und Erfahrung

Eine hektische Straßen- und Parksituation bringt uns nicht aus der Ruhe. Nutzen Sie unsere langjährigen Erfahrungen im Bereich Umzug und Transporte für Ihren Umzug in München oder anderen deutschen Städten. Wir sorgen und preiswert und sicher für notwendige Halte- und Parkverbote buchen.

Umzugsservice München Preisanfrage

Bequeme Preisanfrage

Um eine erste Anfrage bezüglich Preis und Organisation der Umzugsabsperrung zu stellen, eignet sich unser übersichtliches Kontakt-Formular am besten. Tragen Sie einfach Zeit und Ort der Umzugsstraßen ein und stellen Sie gleich eine unverbindliche Preisanfrage!

Erfahrungen mit MV Transporte

Wir haben über 5.000 zufriedene Kunden. Lesen Sie was unsere Kunden über uns sagen:

Christian G.Kundennummer: 072026

Vielen Dank für den Umzug am Samstag - es ist sehr gut gelaufen. Übrigens: das war schon zweite Umzug mit Ihre Firma.

Monika R.Kundennummer: 071831

Ihnen möchte Ihnen direkt mitteilen, dass ich mit dem Ablauf des Umzugs sehr zufrieden war. Ihre Mitarbeiter waren freundlich und sehr hilfsbereit und kompetent. Der Wohnzimmerschrank wurden in kurzer Zeit abgebaut und in der neuen Wohnung genau so schnell wieder aufgebaut. Obwohl die Temperatur über 30 Grad zeigte, gabe es bei Ihren Mitarbeitern immer noch ein Lächeln. Bitte sagen Sie Ihren Mitarbeitern noch einmal ein tolles Dankeschön für ihre Arbeit. Sollte in meinem Bekanntenkreis ein Umzug anstehen, werde ich auf jeden Fall Ihre Firma empfehlen.

Parken in zweiter Reihe: Haftbarkeit?

Pünktlich zum Umzugstag geht der Stress los und besonders ärgerlich wird es dann, wenn der Umzugswagen da ist aber kein Parkplatz frei ist. Um wie bei dem nachfolgenden Fall nicht in zweiter Reihe parken zu müssen und gegebenenfalls einen Unfall zu riskieren, empfiehlt es sich ein amtliches Halteverbot zu beantragen. MV Transporte übernimmt die Antragstellung und den Transport der sperrigen Schilder die inklusive der Füße fast 150 kg wiegen. Somit ersparen Sie sich viel Papierkram.


Ein Fahrzeug, das in zweiter Reihe parkt, beeinflusst den Verkehr und muss daher im Falle eines Unfalls einen Teil seines Schadens selbst tragen. Solche Unfälle sind leider keine Seltenheit. So hatte beispielsweise ein LKW in zweiter Reihe geparkt und dabei die rechte Fahrspur blockiert. Teile des LKW-Aufbaus und der linke Außenspiegel des Fahrzeuges ragten in die linke Fahrbahn hinein. Beim Versuch vorbeizufahren, streifte ein anderes Fahrzeug den LKW. Der dabei entstandene Schaden belief sich auf insgesamt 3.827,- Euro. Der Verursacher erklärte sich bereit 75 Prozent des Schadens zu ersetzen, sah aber eine Mitschuld von 25 Prozent beim Fahrer des geparkten LKW´s. Dieser fühlte sich selbst jedoch nicht schuldig und wollte auch den Rest des Schadens ersetzt bekommen. Er ging vor Gericht.

Die Klage wurde abgewiesen

Zu Recht. Das geparkte Fahrzeug wurde so abgestellt, dass Teile des LKW´s in die linke Fahrspur hineinragten und den Verkehr beeinflussten. So urteilte der zuständige Richter vom Amtsgericht München. Darüber hinaus hatte der LKW die rechte Fahrspur blockiert. Beides war für den Verkehrsunfall auch ursächlich gewesen. Da der linke Fahrstreifen derart verengt worden war, hatte sich die Vorbeifahrt für einen anderen LKW erheblich erschwert. (AG München, Az. 332 C 32357/12) Quelle: Transport, 07.03.2014

Die Entscheidung des Amtsgerichts München ist gerechtfertigt.

“Die Gefährdungshaftung des KFZ – Halters nach § 7 StVG knüpft an den Betrieb eines Kraftfahrzeugs an. Dabei gilt im Rahmen der Auslegung des Begriffs “Betrieb” bzw. “beim Betrieb” die sog. verkehrstechnische Auffassung. Sie legt diese Begriffe entsprechend dem Schutzzweck des StVG weit aus. Die Halterhaftung ist nämlich der Preis dafür, dass die Verwendung eines KFZ erlaubterweise die Eröffnung einer Gefahrenquelle darstellt. Deshalb sollen alle durch den Kraftfahrzeugverkehr beeinflussten Schadensabläufe erfasst werden. Es reicht aus, wenn das Kraftfahrzeug durch seine Fahrweise oder sonstige Verkehrsbeeinflussung zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat. Deshalb kann auch ein geparktes Fahrzeug in Betrieb i. S. v. § 7 StVG sein.” Quelle: Schneideranwälte, 30.05.2014

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Im Bereich Umzug und Umzugsservicedienstleistungen in München und Umgebung erhalten Sie bei uns unschlagbare Angebote, verbunden mit einem persönlichen Service. Wir gehen auf alle individuellen Situationen ein und lassen keine Wünsche offen. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!

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